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Säumniszuschlag verwirkt wegen verspäteter Zahlung?

(Dokumenta 2002 (Kassel))
Dokumenta 2002 (Kassel)
Wer ein Unternehmen führt, hat regelmäßig mit dem Finanzamt zu tun. Immer wieder sind irgendwelche Steuern abzuführen (manchmal gibt es sogar welche zurück!). Wer seine Steuern zu spät überweist, wird mit Säumniszuschlägen abgestraft. Nichts, worüber sich irgendeine Seite aufregen müsste: Wenn auch die Säumniszuschläge bezahlt sind, ist das Thema vergessen.

Was aber, wenn die Sprache im Säumnisbescheid so verquer ist, dass "niemand nichts nirgends entpflichtet wird"? Ein solcher Fall sei hier dokumentiert:

PS: Neben der drolligen Formulierung mit "verwirkt" steht auf dem Säumnisbescheid wirklich keine Währungseinheit (wir hätten also alternativ zum Einspruch auch 8,50 Eier schicken können) und findet sich auch das Komma nach dem "Bitte" im letzten Satz tatsächlich dort, aus einer Höflichkeitsbezeugung einen Imperativ der besonderen Art machend.

Leider ist "Säumniszuschlag verwirkt" nicht die Schöpfung eines einzelnen Beamten: So steht es in verschiedenen Verordnungen (z.B. Abgabenordnung des Bundes AO 1977 § 235 Verzinsung von hinterzogenen Steuern, Gebührensatzung der Landeshauptstadt Kiel für geförderte Tagespflege § 6 Säumniszuschläge), Gerichtsurteilen und Kommentaren. Um das ganze Ausmaß der Sprachverquerung dieses Begriffes zu sehen, geben Sie doch einfach mal in Ihrer bevorzugten Suchmaschine "säumniszuschlag verwirkt" als Suchbegriff ein.

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